Sportverbandsverfahren
ANGELE Rechtsanwälte – Strafrecht Trier
Hierunter sind die verbandseigenen Verfahren vor den verbandseigenen Instanzen zu verstehen, über welche jeder Sportverband verfügt. Die Grundlagen hierzu ergeben sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen sowie Rechtsordnungen der Verbände. Diese normativen Grundlagen sind in jedem Verfahren anders, was die Verfahren komplex macht.
Eine „Rote Karte“ ist schnell passiert. Die Folgen einer hieraus resultierenden Sperre sind in der Regel weitreichend. Jedoch auch Vereinen gegenüber drohen verbandsrechtliche Verfahren, etwa im Falle von Spielabbrüchen auf Grund Zuschauerausschreitungen oder Verstößen gegen die sog. Stammspielerregelung. Die verhängten Sanktionen reichen dabei von Geldzahlungen bis Punktabzügen und sind somit stets empfindlich für den Verein.
Durch ausführliche Auseinandersetzung mit den Regelwerken des jeweiligen Verbandes sowie gezielter Vertretung im Laufe des folgenden verbandsstrafrechtlichen Verfahrens konnte ich in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Verfahren dazu beitragen, dass Sperren und Geldstrafen reduziert wurden oder ganz entfallen gelassen wurden. Darüber hinaus begleite ich Vereine bei der Erarbeitung von Verfahrensabläufen, um zukünftige Verfahren und Sanktionierungen zu vermeiden Compliance)