Ordnungswidrigkeitenrecht
ANGELE Rechtsanwälte – Strafrecht Trier
Zu schnell unterwegs gewesen?! Über „Rot“ gefahren?! Keine Sicherung auf dem Baugerüst angehabt?! usw?
Das Ordnungswidrigkeitenrecht bezieht sich auf Gesetze und Vorschriften, die das Fehlverhalten von Personen regeln, das nicht als Straftat angesehen wird, aber dennoch gegen gesellschaftliche Normen und Regeln verstößt und daher zu sanktionieren ist. Es behandelt Verstöße gegen bestimmte Ordnungsvorschriften, wie Verkehrsregeln (StVO), Umweltvorschriften (Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)), Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) oder Gewerberegulierungen. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldbußen geahndet, können aber auch andere Sanktionen wie Fahrverbote oder Verwarnungen nach sich ziehen. Das Ziel des Ordnungswidrigkeitenrechts besteht darin, Ordnung und Sicherheit in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten und denjenigen, die gegen die Regeln verstoßen, angemessen zu sanktionieren.